Stand: 01.01.2025
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Umzüge, Transporte, Dienstleistungen) zwischen Express Umzüge (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Privatumzüge, Firmenumzüge, Möbeltransporte, Montagearbeiten sowie Entrümpelung.
2. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelauftrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer oder Dritte heranzuziehen.
3. Der Transport erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab der Beladestelle bis zur Entladestelle (Bordsteinkante oder Verwendungsstelle, je nach Vereinbarung).
1. Vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter (z.B. Benzin, Chemikalien, explosiv Stoffe), lebende Tiere, Pflanzen (sofern nicht anders vereinbart) sowie verderbliche Waren.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Urkunden) gesondert zu transportieren oder den Auftragnehmer vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen.
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern es sich um ein Festpreisangebot handelt, sind alle darin aufgeführten Leistungen abgegolten.
2. Zusatzleistungen, die am Umzugstag vom Auftraggeber gewünscht werden (z.B. Montage zusätzlicher Möbel, Entsorgung von nicht vereinbartem Sperrmüll), werden gesondert berechnet.
3. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt oder direkt nach Leistungserbringung (Bar/Karte) fällig.
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Belade- und Entladeort ausreichende Parkmöglichkeiten / Haltezonen für den LKW vorhanden sind, sofern er den Auftragnehmer nicht mit der Einrichtung einer Halteverbotszone beauftragt hat.
2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten (Treppenhaus, Aufzug) muss für den Transport geeignet und frei zugänglich sein. Besondere Erschwernisse (z.B. enges Treppenhaus) sind vorab mitzuteilen.
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (HGB bei gewerblichen Transporten), soweit diese durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
2. Keine Haftung besteht für Schäden an Umzugsgut, das vom Auftraggeber selbst verpackt wurde ("Kartoninhalt unbekannt"), sofern keine äußerliche Beschädigung der Verpackung erkennbar ist.
3. Für bereits beschädigte Möbelstücke oder empfindliche Geräte, die nicht transportsicher verpackt waren, wird keine Haftung übernommen.
1. Offensichtliche Schäden oder Verluste sind dem Transportpersonal sofort am Umzugstag, spätestens jedoch am Folgetag schriftlich anzuzeigen.
2. Nicht offensichtliche Schäden müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen (i.d.R. 14 Tage) schriftlich gemeldet werden.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Giengen an der Brenz).
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.